im Rahmen unserer ordentlichen Generalversammlung, die am 26. Juni 2025 im Hilton Harbiye sowohl in Präsenz als auch online stattfindet, werden die Vorstandswahlen der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer (AHK Türkiye) durchgeführt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie als Delegierter der Generalversammlung die Möglichkeit haben, sich für einen der 8 Vorstandsposten zu bewerben, und dass die Wahl der Vorstandsmitglieder gemäß den Bestimmungen des Artikels 15 der Satzung durchgeführt wird:

Struktur des Vorstandes und Wahlgrundsätze:

  • Der Vorstand besteht aus 10 ordentlichen Mitgliedern (8 gewählte Mitglieder, 2 Vertreter von TOBB und DIHK) und 6 stellvertretenden Mitgliedern.
  • Die zu wählenden ordentlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen je zur Hälfte die türkische und die andere Hälfte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Kandidaten können nur natürliche Personen sein.
  • Juristische Personen können nur eine natürliche Person als Kandidat vorschlagen; der Kandidat muss zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sein, seine Staatsangehörigkeit angeben und die Kandidatur in der von der Kammer vorgeschriebenen Form schriftlich einreichen.
  • Nur türkische und deutsche Staatsbürger können kandidieren. Doppelstaatler müssen bei der Kandidatur angeben, für welche Staatsangehörigkeit sie kandidieren.
  • Die Vorstandsmitglieder können nach Ablauf ihrer (ersten) Amtszeit einmal wiedergewählt werden.
  • Kandidaten und nominierende Mitglieder dürfen keine Beitragsrückstände aus früheren Jahren haben.

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