Die Mitgliederhauptversammlung ist die oberste Instanz der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer. Die Verfahren der Mitgliederversammlung sind im Artikel 14. und 15. Artikel der Kammersatzung festgelegt. Die Mitgliederhauptversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und nimmt Aufgaben wie Entgegennahme der Berichte, Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes, Wahl eines Wirtschaftsprüfers, Entscheidung über eingereichte Anträge, Satzungsänderungen wahr. Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben sind stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.