Wie in der am 30.06.2022 beschlossenen Kammerssatzung (für die Satzung bitte klicken) müssen die Kandidat:innen folgende Kriterien erfüllen:
1. Deutsche und/oder türkische Staatsbürgerschaft
• Beim Vorliegen von beiden Staatsbürgerschaften muss eine der beiden ausgewählt werden.
2. Die Vertreter:innen von juristischen Personen oder Vereinigungen müssen vertretungsberechtigt sein.
3. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2025 muss vollständig bezahlt sein.
4. Vollständige Anmeldung erfolgt über das “Anmeldeformular für die Kandidatur" (siehe links).